Nach dem schweren Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen waren zahlreiche Einsatz- und Rettungskräfte im Einsatz. Als Hauptursache für das tödliche Unglück gelten nach den Ermittlungen beschädigte Betonschwellen. Der Unfall liegt inzwischen dreieinhalb Jahre zurück, nun hat die Justiz ein Urteil gefällt.
Im Strafverfahren wegen des Zugunglücks mit fünf Todesopfern und Dutzenden Verletzten hat das Landgericht München II beide angeklagten Mitarbeiter der Deutschen Bahn freigesprochen. Damit folgte das Gericht nicht der Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Die Anklage hatte für den Fahrdienstleiter eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert. Gegen den zuständigen Bezirksleiter beantragte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidigung hatte in beiden Fällen auf Freispruch plädiert – mit Erfolg.
Fünf Tote und mehr als 70 Verletzte
Bei dem Unglück entgleiste am 3. Juni 2022 ein Zug im Bereich Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen. Fünf Menschen kamen ums Leben, mehr als 70 weitere wurden verletzt. Ursache waren nach den Feststellungen marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Diese Bewertung teilte das Gericht jedoch nicht.
Besonders schwer wiegend bewertete die Staatsanwaltschaft das Verhalten des Bezirksleiters. Ihm wurde vorgeworfen, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen über Jahre hinweg wiederholt verzögert zu haben. Die Anklägerin sprach von einem «wiederholten und systematischen Versagen».
Dem Fahrdienstleiter hingegen attestierte die Staatsanwaltschaft lediglich ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang beanstandungsfreier Tätigkeit. Er hatte am Tag vor dem Unglück einen Hinweis eines Lokführers auf Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben.
Beide Angeklagten zeigten sich während des gesamten Verfahrens sichtlich betroffen. Zu Prozessbeginn äußerten sie sich ausführlich, entschuldigten sich bei den Hinterbliebenen und den Verletzten und brachten ihre Anteilnahme zum Ausdruck. Nach den Schlussplädoyers schlossen sie sich den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte abschließend erneut sein Bedauern und wünschte den Betroffenen viel Kraft.
