Dunkel Hell

Ein 50-jähriger Mann hat bei einer Einreisekontrolle versucht, sich als Polizeibeamter auszugeben. In seinem Gepäck fanden die Einsatzkräfte eine angebliche „Polizeimarke“ sowie einen gefälschten Dienstausweis.

Garmisch-Partenkirchen – Unter dem Decknamen „Italian Agent“ gab sich der Mann gegenüber der Bundespolizei als Angehöriger der italienischen Polizei aus. Tatsächlich arbeitet er jedoch als Servicekraft in einem Hotel in Tirol. Die Bundespolizei nahm den 50-Jährigen am Donnerstag in Garmisch-Partenkirchen fest, nachdem er behauptet hatte, als sogenannter „Polizei-Trainer“ tätig zu sein.

Der Hintergrund für dieses Auftreten blieb zunächst unklar. Nach Angaben von Dr. Rainer Scharf, Pressesprecher der Bundespolizei, könnte der Mann versucht haben, sich besonders wichtig zu machen. Bei der Kontrolle in einem Regionalzug aus Österreich erklärte er, für die italienische Polizei zu arbeiten.

Die Beamten überprüften die Angaben jedoch genauer und enttarnten den Betrug. Der Mann ist in Österreich gemeldet.

Hotelmitarbeiter gibt sich als Mitglied einer internationalen Polizeieinheit aus

Der angebliche Polizist trat gut vorbereitet auf: In seiner Tasche führte er sowohl eine „Polizeimarke“ als auch einen vermeintlichen Dienstausweis mit sich. Der gebürtige Amerikaner, der über einen gültigen italienischen Reisepass verfügt, erklärte den Bundespolizisten, er sei Teil einer internationalen Polizeieinheit und bilde andere Beamte aus.

Als die Einsatzkräfte ihm deutlich machten, dass sie seiner Geschichte keinen Glauben schenken, räumte der Mann den Betrug ein. Er gab zu, den Dienstausweis mit seinem Namen selbst über das Internet beschafft zu haben. Tatsächlich sei er als Servicekraft in einem Tiroler Hotel beschäftigt.

Strafverfahren eingeleitet

Am Bahnhof Garmisch-Partenkirchen musste der Mann den Zug verlassen und die Beamten zur örtlichen Dienststelle begleiten. Dort wurde er wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft ordnete an, dass der 50-Jährige vorab 400 Euro als Sicherheitsleistung für das anstehende Strafverfahren hinterlegen muss. Die Höhe richtete sich nach dem mitgeführten Bargeld.

Anschließend durfte der Mann seine Reise fortsetzen – allerdings ohne „Polizeimarke“ und ohne falschen Dienstausweis.

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