Dunkel Hell

Prozess um tödliches Zugunglück nähert sich dem Ende

Der Strafprozess zum schweren Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen steht kurz vor dem Abschluss. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen vorgelegt.

Vor dem Landgericht München II erklärte die Staatsanwältin, es gebe tragische Unglücksfälle, die sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindern ließen. Das Bahnunglück vom 3. Juni 2022 bei Burgrain mit fünf Todesopfern und zahlreichen Verletzten zähle jedoch nicht dazu.

Bewährungsstrafen für zwei Bahn-Mitarbeiter beantragt

Am Ende ihres rund zweistündigen Plädoyers beantragte die Anklage Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Angeklagten. Für den Fahrdienstleiter, der eine Warnung eines Lokführers über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergeleitet haben soll, fordert sie ein Jahr Haft auf Bewährung. Für einen zuständigen Bezirksleiter beantragte sie eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die Verteidiger beider Männer plädierten hingegen auf Freispruch.

Unterschiedliche Bewertung der Verantwortung

Während die Staatsanwaltschaft dem Bezirksleiter ein über Jahre andauerndes, „wiederholtes und systematisches Versagen“ vorwirft, spricht sie beim Fahrdienstleiter lediglich von einem „Augenblicksversagen“. Dieser habe zuvor über viele Jahre hinweg beanstandungsfrei gearbeitet.

Die Verteidigung des Bezirksleiters argumentierte, eine höhere Strafe sei unverhältnismäßig, da ihr Mandant im Falle einer Verurteilung von mehr als einem Jahr Haft seinen Beamtenstatus sowie Versorgungsansprüche verlieren würde. Zwar verspüre er eine moralische Schuld, so sein Anwalt, diese sei jedoch rechtlich nicht relevant. Aus Sicht der Verteidigung könne das Verfahren daher nur mit einem Freispruch enden.

„Ein Unfall, der vermeidbar gewesen wäre“

Nach insgesamt 18 Verhandlungstagen wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten fahrlässige Tötung in fünf Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in 72 Fällen vor. Sie ist überzeugt, dass beide Männer Mitverantwortung für das Unglück tragen, das maßgeblich auf defekte Bahnschwellen zurückgeführt wird.

„Fünf Menschen sterben durch diesen Unfall, der nicht hätte passieren müssen“, erklärte die Staatsanwältin. Bereits Monate vor dem Unglück habe es Hinweise auf problematische Zustände an den Gleisen gegeben.

Die Anklage sprach von einer Art Betriebsblindheit und einem Klima der Gleichgültigkeit. Auch wenn die Instandhaltung des Streckennetzes vielfach von Mangelverwaltung geprägt gewesen sei, entbinde dies einzelne Verantwortliche nicht von ihrer Pflicht.

Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter zudem eine Funkmeldung, in der von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Der Zug „hüpfe“, es gebe einen deutlichen „Schlenker“. Obwohl der Angeklagte angab, diese Information weiterleiten zu wollen, geschah dies nicht.

Einblicke in den Zustand des Bahnnetzes

Der Prozess offenbarte zudem den schlechten Zustand einzelner Abschnitte des deutschen Bahnnetzes. Vor Gericht wurden umfangreiche Listen mit bekannten Schäden und zahlreichen Langsamfahrstellen präsentiert.

Ein Bahn-Mitarbeiter schilderte, dass Warnschilder teils aus München beschafft werden mussten, weil die Anzahl der betroffenen Streckenabschnitte so groß gewesen sei. Auch die Unfallstelle bei Burgrain galt bereits zuvor als sanierungsbedürftig und war sogar Gegenstand einer Sonderinspektion – jedoch ohne konkrete Folgen.

Das Urteil in dem Verfahren wird voraussichtlich am kommenden Montag erwartet.

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